Homepage des Personalrats

der Rechtsreferendare am Landgericht Düsseldorf

Prüfungsprotokolle

Bitte beachten:

Lest die FAQs zum Protokollverleih und die folgenden Ausführungen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir verfügen über eine große Protokolldatenbank mit Protokollen zu über 600 Prüfern. Schreibt uns gerne eine Email mit den Namen Eurer Prüfer, Ihr erhaltet dann innerhalb weniger Tage eine Rückmeldung, ob diese in unserer Datenbank gelistet sind. Allerdings ist die Zahl derjenigen, die Protokolle bei uns entleihen, in den letzten Jahren stetig gewachsen. Referendarinnen und Referendare aus ganz NRW (und darüber hinaus) fragen bei uns an.

Künftig werden jedoch nur noch Bestellungen von Referendarinnen und Referendaren berücksichtigt, die den OLG-Bezirken Düsseldorf oder Hamm angehören.

Hintergrund ist, dass der Personalrat der Referendare in Köln ebenfalls einen Protokollverleih anbietet. Referendarinnen und Referendare aus dem OLG-Bezirk Köln haben die Möglichkeit, dort Prüfungsprotokolle zu erhalten.

Notwendig für die Bestellung bei uns sind:

1. die Ladung zur mündlichen Prüfung
Ausnahme: habt ihr die Ladung noch nicht erhalten, wisst aber wegen Angaben der Mitprüflinge bereits, wer euch prüft, senden wir euch die Protokolle trotzdem zu

2. ein Nachweis über die Überweisung des Pfandbetrages,

3. die Mitteilung über die Aufnahme in den Referendardienst

(oder eine andere Bestätigung, aus der sich die Zugehörigkeit

zum OLG-Bezirk ergibt).

Unser Anspruch ist, dass Ihr möglichst schnell nach Eurer Bestellung die Protokolle in Euren Emailpostfächern habt.

Wir bitten Euch daher um vollständige Übersendung der geforderten Nachweise.

Im OLG-Bezirk Hamm besteht bis jetzt kein von einem Personalrat organisierter Protokollverleih. Um den Referendarinnen und Referendaren aus diesem OLG-Bezirk weiterhin den Zugang zu Protokollen zu ermöglichen, können diese weiterhin Protokolle auch über uns beziehen.

1. Ausgabe

Die Ausgabe der Prüfungsprotokolle erfolgt ausschließlich per E-Mail-Versand.

Sendet eure Anfrage an: pr@referendariat.lg-duesseldorf.nrw.de.

Überprüft bitte eure Spam-Ordner, gelegentlich geraten unsere Mails mit den Protokollen in eben jene.

2. Notwendige Angaben bei Protokollbestellung

Damit eure Email entsprechend schnell bearbeitet werden kann, findet eine Sortierung nach der von euch formulierten Betreffzeile statt.

Es wird zwischen 3 Arten von Protokollanfragen unterschieden:

a) Generelle Anfrage / Information zu den Protokollen
b) Verbindliche Bestellung von Protokollen
c) Von Euch erstellte Protokolle

Für generelle Anfragen nach a) ist in der Betreffzeile „Anfrage Protokolle“ zu vermerken.

Für verbindliche Bestellungen nach b) ist in der Betreffzeile „Bestellung Protokolle“ zu vermerken.

Für von euch erstellte Protokolle, entsprechend c) gebt bitte in der Betreffzeile „Erstellte Protokolle“ ein.

Sollte Eure Email nicht die entsprechenden Betreffzeile enthalten, müsst ihr ggf. mit einer verspäteten Antwort rechnen.

Aus der unten angehängten Liste könnt Ihr Euch Eure Prüfer auswählen. Die Zahl der Protokolle unterliegt keiner Beschränkung, allerdings darf es sich um maximal drei Prüfer – einen aus jedem Rechtsgebiet – handeln. Kommt es zu einem Prüfer*innenwechsel, könnt ihr die Protokolle zum/zur neuen Prüfer*in selbstverständlich nachfordern. Reicht dazu bitte sofort das erhaltene Schriftstück ein.

Bitte gebt auch das Datum Eurer mündlichen Prüfung an!

3. Pfand

Der Pfandbetrag beträgt 60 EUR. Zu überweisen an:

Verein zur Förderung der Rechtsreferendare am LG Düsseldorf
Volksbank Düsseldorf Neuss

IBAN: DE97 3016 0213 0022 0030 11

BIC: GENODED1DNE

Nachdem Ihr überwiesen habt, könnt Ihr mit einem Nachweis über die Überweisung Eure Protokolle verbindlich bei uns bestellen (siehe 2.).

Wir mailen Euch die Protokolle innerhalb von wenigen Tagen nach Erhalt des Nachweises über die Überweisung bzw. der verbindlichen Bestellung.

4. Vorgaben für die Erstellung eigener Protokolle

Eure eigenen Protokolle sollen mit der Vorlage zur Protokollerstellung erstellt werden. Sie hängt ergänzend auch der E-Mail an, mit der Ihr Eure Protokolle bekommt. Ein einzelnes Protokoll darf den Umfang von einer DIN-A4-Seite Fließtext (exklusive Absätze) nicht unterschreiten und muss wie folgt formatiert sein:

Dateiformat: PDF, Schriftart: Arial, Schriftgröße: 11, Zeilenabstand: maximal 1,3.

Bitte benennt Eure Protokolle nach folgendem Muster:

[Name des Prüfers ohne Titel]_[Kennzeichung des Faches: Z=Zivilrecht, S=Strafrecht, Ö=Öffentliches Recht]_[Datum der Prüfung im Format JJJJ_MM_TT].pdf

also zum Beispiel:   Schmitzke_Ö_2010_02_15.pdf

Die Protokolle sind vollständig, fehlerfrei und ordentlich zu verfassen. Hinsichtlich der Ausführlichkeit erwarten wir mindestens eine DIN A4 Seite Fließtext zum Prüfungsablauf. Wichtig ist auch die Angabe der Noten aller Prüflinge und die Zuordnung zum Verfasser. Bitte achte hierauf – soweit möglich – bereits am Prüfungstag.

Wir achten aufgrund negativer Erfahrungen in den vergangenen Monaten verstärkt auf die Qualität der eingehenden Protokolle. Formuliere Deine Protokolle bitte umfassend und detailliert, wie solche, mit denen Du Dich selbst gerne vorbereitet hättest. Anders als bei kommerziellen Anbietern wird bei uns jedes Protokoll gegengelesen und abgenommen. Muss mindestens ein Protokoll zurückgewiesen und erneut abgenommen werden, behalten wir uns vor, wegen des Mehraufwands 20 € der Kautionssumme einzubehalten.

Wenn wir in unserem Bestand nicht zu jedem/r Prüfer*in Protokolle vorliegen hatten, müssen trotzdem zu allen Prüfer*innen Protokolle eingereicht werden. Der Protokollverleih ist kostenlos und wird vom Personalrat ehrenamtlich und freiwillig betreut. Nur wenn jeder Prüfling zu jedem/r Prüfer*in Protokolle einreicht, kann ein Bestand an Protokollen zu neuen Prüfern aufgebaut werden. So leistet jeder Prüfling seinen/ihren Beitrag zu dem Projekt.

5. Frist für Erstellung eigener Protokolle

Nach Eurer mündlichen Prüfung habt Ihr zwei Wochen Zeit, um die Protokolle zu erstellen.
Diese Frist ist im Interesse aller zukünftigen Kandidaten notwendig, damit die Qualität der eingegangenen Protokolle gewährleistet ist.
Solltet Ihr Euch entscheiden kein Protokoll zu schreiben oder wird die Frist nicht gewahrt, werden die eingezahlten 60 EUR einbehalten und kommen dem gemeinnützigen Verein zur Förderung der Rechtreferendare am LG Düsseldorf e.V.  zugute.

6. Rücküberweisung des Pfandbetrages

Schickt Eure Protokolle innerhalb der zweiwöchigen Frist an pr@referendariat.lg-duesseldorf.nrw.de.

Bitte gebt dabei Eure Bankverbindung (IBAN!!) an.

Sobald die Protokolle vollständig bei uns eingegangen sind, überweisen wir Euch die 60 EUR zurück.

Bitte habt Verständnis, dass die Rücküberweisungen gesammelt werden und der Geldeingang auf Eurem Konto bis zu fünf Wochen in Anspruch nehmen kann.

Wir bitten Euch, auf Rückfragen vor Ablauf der fünf Wochen zu verzichten.

Vergesst bitte nicht, dass wir die Personalratsarbeit auch neben dem Referendariat leisten und wir dort auch entsprechend zeitlich eingebunden sind. Insbesondere haben eilige Aufgaben wie die Versendung von Protokollen an Prüflinge wegen der kurzen Vorbereitungszeit absoluten Vorrang. Dies ist im Interesse aller Kandidat*innen.

Ganz wichtig: Falls das Geld von einem anderen Konto überwiesen wurde, so teilt uns dieses bitte auch entsprechend in der Email mit, damit wir es auch zuordnen können.

Noch Fragen? Unter pr@referendariat.lg-duesseldorf.nrw.de !

Wir danken allen Absolventen, die uns bisher Ihre Protokolle zur Verfügung gestellt haben und sind auch weiterhin für freiwillige Einsendungen dankbar.

Euer Personalrat

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