Der Personalrat ist die Interessenvertretung der ReferendarInnen, er hat vielfältige Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, insbesondere bei:
- Personalangelegenheiten (insbes. Versetzungen, Disziplinarmaßnahmen, Versagung von Nebentätigkeitsgenehmigungen, Kürzungen der Unterhaltsbeihilfe etc.)
- Organisationsangelegenheiten (insbes. Arbeitszeiten, Zurückweisung von Urlaubsanträgen)
- innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Angelegenheiten
Wir vertreten Eure Interessen, wenn es Probleme mit Ausbildern, AG-Leitern oder ähnliche Widrigkeiten während Eures Referendariats gibt. Wir nehmen Anregungen und Beschwerden entgegen und versuchen, „durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken“ (vgl. § 64 Nr. 5 LPVG).
Außerdem unterhalten wir ein umfassendes Serviceangebot, das die Referendare in der Ausbildung und beim Examen unterstützen soll. Hierzu zählt der Verleih von Prüfungsprotokollen aus der mündlichen Prüfung des 2. Staatsexamens und die Ausgabe von Aktenvorträgen über diese Homepage.
Für finanziell benachteiligte Referendar*innen bieten wir (je nach Vereinsvermögen) u. U. ein zinsloses Darlehen zur Finanzierung des Verbesserungsversuchs an. Für Referendar*innen ohne Einkommen dürfte auf Antrag regelmäßig aber eine Gebührenbefreiung gem. § 6 GebG NRW erfolgreich sein.
Gegenüber der Ausbildungsleitung setzen wir uns für Vorschläge und Anregungen ein, die aus dem Kreis der Referendar*innen angetragen werden.
Schreibt uns oder sprecht uns an!
Aktuelle Informationen geben wir über die Homepage und durch einen Aushang am Schwarzen Brett im Flur bei den Unterrichtsräumen bekannt.