1. Ziel und Inhalt der Station
2. Kann ich mich in der Zivilstation einem bestimmten Ausbilder zuweisen lassen?
1. Ziel und Inhalt der Station
Die Zivilstation kann beim Amts- oder Landgericht (1. Instanz) absolviert werden.
Die Zivilstation beginnt mit einem einmonatigen Einführungslehrgang. Während dieser Zeit entfällt die praktische Stationsausbildung. Der Lehrgang befasst sich intensiv mit der richterlichen Relationstechnik und der Erstellung von Urteilen und Beschlüssen. Nach dem Einführungslehrgang während der Stationsausbildung nimmst du an einer Pflichtarbeitsgemeinschaft teil. Die AG findet einmal die Woche statt und umfasst mindestens vier Unterrichtsstunden.
In der Zivilstation werden regelmäßig die meisten materiellen Rechtskenntnisse verlangt; dabei sind die Anforderungen an Amtsgericht und Landgericht unterschiedlich.
Empfehlenswert ist es beim Landgericht, den Ausbilder darum zu bitten, dass man als Referendar nicht nur an den Kammersitzungen – sofern diese noch stattfinden -, sondern auch an den vorangehenden Kammerberatungen teilnimmt. Hier hat sich bei den einzelnen Kammern eine höchst unterschiedliche Handhabe eingestellt, einige Kammern integrieren die Referendare hervorragend in die jeweiligen Kammerberatungen.
Als Vorbereitungen für die mündliche Examensprüfung empfiehlt es sich, möglichst viele Aktenvorträge (vor den Ausbildern, AG-Leitern usw.) zu halten. Für das Schriftliche ist das Üben von Urteilen angebracht.
Kann ich mich in der Zivilstation einem bestimmten Ausbilder zuweisen lassen?
Ja, das ist möglich. In Betracht kommt die Zuweisung an einen bestimmten Richter, den man allerdings bereits kennen und vorher angesprochen haben sollte… Auch ein fachlicher Wunsch ohne Nennung einer Person (etwa eine Zuweisung an die Kammer für Handelssachen) ist möglich. Freilich gibt es in beiden Konstellationen keine Garantie, dass die gewünschte Zuweisung erfolgt, aber die Verwaltung zeigt sich meistens recht flexibel.
Wünsche dieser Art müssen logischerweise vor Beginn des Referendardienstes angezeigt werden. Direkt nach der Zuweisung an ein bestimmtes LG sollte man sich schriftlich (mit kurzer Begründung) an die Geschäftsstelle für Referendarangelegenheiten wenden.
Ich bin einem Richter/in beim LG Düsseldorf zugewiesen worden, obwohl – meines Wissens nach – eine Zuweisung grds. an Richter der Amtsgerichte erfolgt. Wieso kann es zu einer solchen Zuweisung an das LG ohne eigenen Antrag kommen? Gibt es Vor-/Nachteile?
Mit einer Zuweisung zum LG Düsseldorf sind grundsätzlich weder Vor- noch Nachteile zu erwarten. Das Landgericht bemüht sich, die Referendare möglichst in Eingangsinstanzen unterzubringen, stößt aber natürlich regelmäßig auf „Kapazitätsengpässe“, sobald die geeigneten Richter/innen mit Referendaren versorgt sind. Daher sind in jedem Monat auch Zuweisung zum LG möglich. Ein Antrag ist dann nicht mehr erforderlich.
Aus der Praxis ist zu berichten, dass Kollegen, die am LG waren, gerade die Abwechslung Einzelrichter/Kammer, sowie die vielleicht interessanteren Rechtsfragen sehr geschätzt haben.