1. Was ist der Ergänzungsvorbereitungsdienst
Der Ergänzungsvorbereitungsdienst ist gemäß § 57 JAG NRW vorgesehen für Referendare, die den ersten Versuch des zweiten Staatsexamens nicht bestehen.
2. Wie lange dauert der Ergänzungsvorbereitungsdienst?
In der Regel vier Monate.
3. Gibt es eine Arbeitsgemeinschaft ausschließlich für „Wiederholer“ mit einer gezielten Vorbereitung aufs Examen?
Ja. Sie findet abwechselnd am OLG und am VG zweimal wöchentlich statt. Es handelt sich um eine fortlaufende Arbeitsgemeinschaft, in die aufgrund der Tatsache, dass nur Klausuren geschrieben werden, jederzeit eingestiegen werden kann.
4. Ist diese Arbeitsgemeinschaft verpflichtend?
Nein. Die Arbeitsgemeinschaft ist freiwillig. Lediglich die Zuweisung zu einem Ausbilder für diesen Zeitraum ist zwingend.
5. Werden Klausuren geschrieben?
In der AG wird pro Woche ca. eine Klausur geschrieben. Der Hauptinhalt der AG ist das Klausurenschreiben und deren Besprechung.
6. Müssen die Ergänzungsdienstler erneut zu einem Ausbilder z.B. Richter und Akten bearbeiten?
Ja. In der Wahl ihres Ausbilders sind sie frei. Auf jeden Fall ist eine Zuweisung zu einem Richter oder Rechtsanwalt möglich.
Die Gestaltung der Ausbildung richtet sich nach den Bedürfnissen des Repetenten. Im Vordergrund soll dabei das Schreiben von Klausuren bzw. das Halten von Aktenvorträgen stehen. Praktische Arbeiten (Voten, Schriftsätze, etc.) sollen in der Regel nicht angefertigt werden. Auch soll der Repetent beim Richter in der Regel nicht an Gerichtsverhandlungen teilnehmen.
Am Ende der Station erteilt der Ausbilder ein Zeugnis mit Benotung.