Homepage des Personalrats

der Rechtsreferendare am Landgericht Düsseldorf

8. Wahlstation (3 Monate)

Während der 3 Monate dauernden Wahlstation steht es Referendaren frei, eine Ausbildungsstelle im gerichtlichen Bereich, im verwaltungsrechtlichen Bereich oder bei Rechtsanwälten bzw. sonstigen Juristen anzutreten.

Viele nutzen diese Zeit, um die Wahlstation im Ausland anzutreten. Gleichzeitig kann hier natürlich bereits entsprechend dem späteren Berufswunsch Vorarbeit geleistet werden.

Hinsichtlich einer eventuellen Vergütung gilt das selbe, wie in der Anwaltsstation.

 

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.