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der Rechtsreferendare am Landgericht Düsseldorf

2. Der Referendarstatus

1. Bekomme ich einen internationalen Studentenausweis (ISIC)?

Rechtsreferendare werden, da sie noch kein 2. Staatsexamen haben, als Studenten im Sinn des Internationalen Studentenausweises (ISIC) anerkannt. Den Ausweis erhält man direkt beim rds Reisedienst oder in Düsseldorf am Infopoint des Studentenwerks Düsseldorf. Der ISIC kostet 10,- Euro und hat eine international festgelegte Gültigkeitsdauer, die immer am 01.09. eines Jahres beginnt und am 31.12. des folgenden Jahres endet. Mitbringen muss man ein Passfoto sowie die Einstellungsurkunde. Den Ausweis bekommt man sofort mit und kann bei den Stellen, die ihn anerkennen, von diversen Vergünstigungen profitieren.

2. Erhalten Referendare das Young Ticket oder eine andere Vergünstigung im Rahmen der VRR-Tarife?

Hinsichtlich des Young Ticket ist die Frage leider mit „Nein“ zu beantworten. Der VRR hat in seinen aktuellen Vergaberichtlinien weder Rechtsreferendare, noch sonstige Beamtenanwärter des höheren oder gehobenen Dienstes als Bezugsberechtigte aufgenommen. Mehrere Anfragen verschiedener Referendarpersonalräte – auch bei den für die staatliche Förderung des Young Ticket zuständigen Stellen – haben das Gleiche ergeben. Zwar hat man in der Vergangenheit immer wieder von Fällen gehört, in denen einzelne Ticket-Verkaufsstellen dennoch ein Young Ticket ausgestellt haben. Dies ist aber Glückssache – ein Anspruch besteht nicht.

Der Personalrat wird aber weiterhin für eine Anerkennung der Referendare als Auszubildende kämpfen. Bis dahin habt ihr natürlich die Möglichkeit ein vergünstigtes „Firmenticket“ vom Landgericht Düsseldorf zu erhalten.

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