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der Rechtsreferendare am Landgericht Düsseldorf

Wichtiger Hinweis zur Urlaubsbeantragung! Änderung der Urlaubsregelungen

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Liebe Referendarinnen und Referendare,

die Regelungen zur Beantragung von Erholungsurlaub wurden von dem Oberlandesgericht Düsseldorf geändert.

Erholungsurlaub kann nun auch für einzelne Tage in Anspruch genommen werden. Sofern vom Urlaub ein AG-Tag betroffen ist, ist der Urlaub für eine Dauer von mindestens drei Tagen zu beantragen.

Die weiteren Hinweise sind auf der Webseite des OLG unter diesem Link oder unten als PDF zum Download abrufbar.

Hinweise-zum-Erholungs–und-Sonderurlaub–Stand-Maerz-2022-

Viele Grüße

Euer Personalrat

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