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der Rechtsreferendare am Landgericht Düsseldorf

Finanzielle Förderung von Referendar*innen

Wir unterstützen finanziell benachteiligte Referendar*innen, wie ihr es aus Schulzeiten vom Förderverein kennt. Angesichts der aktuell sehr geringen Unterhaltsbeihilfe, die ihrem Namen eine Ehre macht finden wir, dass ein Förderverein ein wichtiges Instrument ist.

Wenn ihr gerade in finanzieller Not seid, meldet euch gerne bei uns (pr@referendariat.lg-duesseldorf.nrw.de) und wir werden versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden, soweit dafür genügend Mittel zu Verfügung stehen.

Beispielsweise für den Verbesserungsversuch fallen Kosten von ca. 1.200 € an, die ALG I beziehende Referendar*innen, die keine Unterstützung von den Eltern erhalten können, nicht unbedingt einfach aufbringen können. Wer staatliche Leistungen wie Wohngeld beantragt hat, muss außerdem meistens einige Monate auf die Auszahlung warten. Ebenso soll eine Teilnahme an der AG-Fahrt niemanden verwehrt sein. In solchen Fällen könnt ihr euch an uns wenden und wir können gemeinsam überlegen, ob ein zinsloses Darlehen vereinbart werden kann. Dieses könntet ihr dann mit dem rückwirkend ausgezahlten Wohngeld oder euren ersten Gehältern nach Absolvieren des Referendariats zurückzahlen.

Bitte bedenkt aber, dass die Förderung durch unseren Verein subsidiär ist. Zunächst müsst ihr euch um z. B. eine Gebührenermäßigung gem. § 6 GebG NRW bemühen oder staatliche Leistungen wie Wohngeld (das euch je nach Höhe eurer Miete regelmäßig zustehen sollte, mehr dazu im Referendariatsführer) in Anspruch nehmen. Auch sollte es im Regelfall zumutbar sein, neben dem Referendariat einen Minijob auszuüben oder im Zeitraum zwischen den schriftlichen und mündlichen Prüfungen eine Teilzeittätigkeit auszuüben, falls dann kein ALG I mehr gezahlt wird.

Sich mit so einem schambehafteten Thema an uns zu wenden, ist eine große Hürde. Das wissen wir. Daher sind wir bemüht, die Unterstützung so weit wie möglich auf Vertrauensbasis zu gestalten. Weil unsere Mittel begrenzt sind, habt ihr aber bestimmt Verständnis dafür, dass wir in Ausübung unseres Ermessens auch ggf. Nachweise fordern. Auch hier können wir gemeinsam überlegen, was angemessen wäre.

Kein*e Referendar*in sollte finanzielle Not leiden oder aufgrund fehlender Mittel des Verbesserungsversuchs entbehrt sein. Wir werden unser bestes tun, euch zu unterstützen.