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Das Ausbildungsrecht der Rechtsreferendare 2008
Das Ausbildungsrecht der Rechtsreferendare 2008

Der Verein zur Förderung der Rechtsreferendare am Landgericht Düsseldorf hat die erste Textsammlung zum Ausbildungsrecht der Rechtsreferendare in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Die Textsammlung stellt im pdf-Format alle wesentlichen Gesetze, Verwaltungs- und Satzungsvorschriften einerseits, sowie darüber hinaus auch Merk- und Informationsblätter andererseits zur Verfügung, die die Ausbildung von Rechtsreferendaren gestalten und begleiten. Darüber hinaus gibt eine Rechtsprechungssammlung Hinweise zu aktuellen und älteren Urteilen über das Ausbildungsverhältnis von Rechtsreferendaren. Literaturhinweise zu Aufsätzen und Kommentaren runden die Textsammlung ab.

- Welche Robe darf oder muss ein Referendar vor Gericht tragen?
- In welchen Verfahren darf er als Prozessvertreter auftreten?
- Wie wird die Tätigkeit des Rechtsreferendars in der Anwaltsstation abgerechnet?
- Und stellt es einen Betrug dar, in zwei Bundesländern gleichzeitig das Referendariat zu absolvieren?

Diese Fragen sollen sich fortan im "Ausbildungsrecht der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare" recherchieren lassen. Das pdf-Format der Textsammlung ermöglicht eine Volltextsuche und konnte deshalb auf ein gesondertes Stichwortregister verzichten.





DruckenDrucken | 07.11.2008, 08.37 | Robert
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