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LJPA: Neue Klausurform ab 2013

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Das Niedersächsische Landesjustizprüfungsamt hat Richtlinien für eine neue, an der anwaltlichen Praxis orientierte Form einer Prüfungsklausur für das zweite Juristische Staatsexamen vorgelegt. Das hat das Niedersächsische Justizministerium am 29.11.2011 in Hannover mitgeteilt.

Nach einem Beschluss der Präsidenten der Prüfungsämter der Länder soll die neue Klausurform ab 2013 von angehenden Juristinnen und Juristen in allen Bundesländern geschrieben werden. Es handelt sich dabei um eine Aufgabenstellung aus anwaltlicher Sicht. Neben einem Gutachtenteil, in dem die Zielvorgaben eines fiktiven Mandanten zu untersuchen sind, sollen die Prüflinge die notwendigen Schriftstücke, etwa Vertragsentwürfe, Satzungen oder Vergleichsvorschläge nebst Erörterungsschreiben an die Mandantschaft anfertigen.

In Nordrhein-Westfalen sei zwischenzeitlich eine in Niedersachsen erarbeitete Aufgabenstellung als Übungsklausur in den Arbeitsgemeinschaften für Referendare geschrieben und von Prüfern und AG-Leitern beurteilt worden.

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